Stefan Fuchs Steuerberater Salzburg, Wirtschaftsprüfer Salzburg
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Juli/August/September 2007

Reisekosten-Novelle 2007 - ab 2008 wirksam

Wie bereits in der Klienten-Info März 2007 ausgeführt, war der Dienstreisebegriff neu zu definieren. In Reaktion auf VfGH 22.6.2006 erfolgte die Neuregelung für Tages- und Nächtigunggelder sowie Fahrtkostenersätze in der RK-Novelle 2007. Bei Geschäfts- und Berufsreisen (Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten) ändert sich - mit Ausnahme der Zwölftelung auch bei Auslandsreisen - aber nichts, wodurch die gesetzlichen Ungleichheiten bis auf weiteres einzementiert sind.

Nutzungsdauer - Internet

- Domain-Adresse (Rz. 500a EStR)
Sie ist als immaterielles Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht abnutzbar, sofern sie nicht zeitraumbezogen (z.B. Fußballmeisterschaft) ist oder Modetrends unterliegt. Die Anschaffungskosten sind zu aktivieren, laufende Aufwendungen sind sofort absetzbar.

- Homepage (Rz. 516a EStR)
Die Anschaffungskosten sind zu aktivieren und auf drei Jahre abzuschreiben. Die laufende Wartung ist als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar, eine wesentliche Verbesserung oder Erweiterung ist aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand und ebenfalls auf drei Jahre abzuschreiben.

Spekulationseinkünfte

- Fristenberechnung bei Verkäufen sukzessiv angeschaffter Wertpapiere
Wertpapiere in Sammelverwahrung (Rz. 6627a EStR)
Bei eindeutiger Zurechnung der veräußerten Papiere nach Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungswert, richtet sich die Besteuerung des Spekulationsgewinnes nach der vom Steuerpflichtigen vorgenommenen Zuordnung. Eine lückenlose Dokumentation ist allerdings erforderlich.

- Anteile an Ges.m.b.H (Rz. 6627b EStR)
Wurden die Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten und unterschiedlichen Preisen erworben, stellen sie trotzdem ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Eine selbstbestimmte Zurechnung durch den Steuerpflichtigen ist daher nicht möglich.

- Steuerermäßigung für unbebaute Grundstücke (Rz. 6655 EStR)
Für die Verminderung der Spekulationseinkünfte nach Ablauf von 5 Jahren seit der Anschaffung um 10% p.a. ist Voraussetzung, dass das Grundstück im Zeitpunkt der Veräußerung unbebaut ist.
Das ist auch dann der Fall, wenn ein zunächst bebautes Grundstück angeschafft worden ist, das Gebäude aber vor der Veräußerung abgerissen und als unbebautes Grundstück dann verkauft wurde.

Erbschaftsteuer: DBA Österreich - Deutschland

Aufgrund des Wegfalles der Erbschaftsteuer in Österreich kündigt Deutschland das DBA mit Österreich mit zum Teil erheblich negativen Folgen bei Erbschaften mit Deutschlandbezug.