Stefan Fuchs Steuerberater Salzburg, Wirtschaftsprüfer Salzburg
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Archiv Dezember 2006
Die steuerlichen Neuerungen ab 2007 im Überblick

Freibetrag für investierte Gewinne
Einnahmen- Ausgaben Rechner können im Rahmen eines Betriebes einen Freibetrag in Höhe von bis zu 10% des Gewinnes, max. aber € 100.000,-- , steuerfrei geltend machen. Voraussetzung ist, dass im betreffenden Betrieb in abnutzbare Anlagegüter mit einer ND von 4 Jahren und/oder in Wertpapiere in der Höhe des Freibetrages investiert wird.
Nicht begünstigt sind ua Investitionen in Gebäude, PKW, GWG, gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Bei vorzeitigen Ausscheiden kommt es zu einer Nachversteuerung.


Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben Rechner
Ab 2007 können nur mehr die Verluste der letzen drei Jahre berücksichtigt werden. Anlaufverluste des Jahres 2003 gehen somit verloren. Eine mögliche Übergangsregelung ist geplant.

Neue Kleinunternehmergrenze von € 30.000,-- ab 2007.

Telefax Rechnung bis Ende 2007 möglich.

Gewinnermittlung nach § 5 EStG/UGB
§5 Gewinnermittlung nur, wenn eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB besteht und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden.
Auswirkungen:
OG, KG fallen bei unterschreiten der € 400.000 Grenze aus der § 5 Ermittlung
Einzelunternehmer (EU) fallen bei überschreiten der € 400.000 Grenze unter die § 5 Ermittlung Ausnahme: Freiberufler und Land- und Forstwirte, die als EU nie rechnungslegungspflichtig sind

Wechsel der Gewinnermittlung von §5 auf § 4(1)
Betriebsnotwendige Grundstücke sind immer - unabhängig von der Behaltedauer (Spekulationsfrist) - mit dem Teilwert im Zeitpunkt des Übergangs steuerneutral aufzuwerten.

Einlagenbewertung nach §6 Z 5 EStG
Bewertung erfolgt immer – unabhängig von der Behaltedauer – mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage. Ausnahme gibt es für Beteiligungen nach § 31 EStG

Afa Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Vermietung
Die fiktiven Anschaffungskosten (samt Anschaffungsnebenkosten) zum Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung.

Spekulationsgeschäfte
Bei der Ermittlung des Spek.gewinnes sind die Anschaffungskosten um Abschreibungen, die im Rahmen der Vermietung angesetzt wurden, zu vermindern bzw. um Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen.