

Archiv Dezember
2006
Die steuerlichen Neuerungen ab 2007 im
Überblick
Freibetrag für investierte Gewinne
Einnahmen- Ausgaben Rechner können im Rahmen eines Betriebes
einen Freibetrag in Höhe von bis zu 10% des Gewinnes, max.
aber € 100.000,-- , steuerfrei geltend machen. Voraussetzung
ist, dass im betreffenden Betrieb in abnutzbare Anlagegüter
mit einer ND von 4 Jahren und/oder in Wertpapiere in der Höhe
des Freibetrages investiert wird.
Nicht begünstigt sind ua Investitionen in Gebäude, PKW,
GWG, gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Bei vorzeitigen Ausscheiden kommt es zu einer Nachversteuerung.
Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben
Rechner
Ab 2007 können nur mehr die Verluste der letzen drei Jahre
berücksichtigt werden. Anlaufverluste des Jahres 2003 gehen
somit verloren. Eine mögliche Übergangsregelung ist geplant.
Neue Kleinunternehmergrenze von
€ 30.000,-- ab 2007.
Telefax Rechnung bis Ende 2007
möglich.
Gewinnermittlung nach § 5 EStG/UGB
§5 Gewinnermittlung nur, wenn eine Rechnungslegungspflicht
nach § 189 UGB besteht und Einkünfte aus Gewerbebetrieb
erzielt werden.
Auswirkungen:
OG, KG fallen bei unterschreiten der € 400.000 Grenze aus der
§ 5 Ermittlung
Einzelunternehmer (EU) fallen bei überschreiten der €
400.000 Grenze unter die § 5 Ermittlung Ausnahme: Freiberufler
und Land- und Forstwirte, die als EU nie rechnungslegungspflichtig
sind
Wechsel der Gewinnermittlung von §5
auf § 4(1)
Betriebsnotwendige Grundstücke sind immer - unabhängig
von der Behaltedauer (Spekulationsfrist) - mit dem Teilwert im Zeitpunkt
des Übergangs steuerneutral aufzuwerten.
Einlagenbewertung nach §6 Z 5 EStG
Bewertung erfolgt immer – unabhängig von der Behaltedauer
– mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage. Ausnahme gibt
es für Beteiligungen nach § 31 EStG
Afa Bemessungsgrundlage bei erstmaliger
Vermietung
Die fiktiven Anschaffungskosten (samt Anschaffungsnebenkosten) zum
Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung.
Spekulationsgeschäfte
Bei der Ermittlung des Spek.gewinnes sind die Anschaffungskosten
um Abschreibungen, die im Rahmen der Vermietung angesetzt wurden,
zu vermindern bzw. um Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen.
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