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Archiv: Klienten-Info Dezember 2011
Steuertipps am Jahresende 2011
Für Unternehmer:
Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag):
Natürlichen Personen (und Personengesellschaften) steht
der Grundfreibetrag bis einem Gewinn von EUR 30.000,-- in Höhe
von 13% somit maximal EUR 3.900,-- zu.
Dieser Grundfreibetrag steht auch bei der Basispauschalierung zB
für Geschäftsführende Gesellschafter zu. Der Betrag
wird amtswegig berechnet, solange in der Steuererklärung nicht
auf den GFB verzichtet wird.
Investitionsbedingter Freibetrag:
Folgendes Schema zeigt, ob sie noch Wertpapiere kaufen müssen:
Gewinn davon 13% = Maximaler Freibetrag (max. EUR 100.000,--)
abzüglich EUR 3.900,-- (=Grundfreibetrag); abzüglich getätigte
Investitionen (Beschränkungen für gebrauchte WG, PKW etc.
beachten); positiver Restbetrag ist ungenützter Gewinnfreibetrag
der durch Wertpapiere aufgefüllt werden kann.
Beispiel: Gewinn EUR 50.000,--; Getätigte Investition
2011 EUR 1.200,--.
Lösung: 13% von 50.000,-- ist EUR 6.500 abzüglich GFB
von EUR 3.900,-- abzüglich getätigte Investition von EUR
1.200 =>positiver Restbetrag von EUR 1.400,--. Es ist daher steuerlich
optimal, Wertpapiere in Höhe von EUR 1.400,-- noch vor dem
31.12.2011 zu erwerben.
Zufluss-Abflussprinzip bei Einnahmen-Ausgabenrechner:
Vorauszahlungen von 2012 bzw. 2013 fälligen Sozialversicherungsnachzahlungen
gelten als Betriebsausgabe, wenn die Vorauszahlung nicht willkürlich
sind sondern auf Grund einer Einkommensberechnung geschätzt
werden(RZ 4623 EStR). Unter Umständen hat Sie die SVA über
fällige Nachzahlung im Jahr 2012 bereits schriftlich informiert.
15 Tagesfrist bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben
ist zu berücksichtigen (RZ 4631 EStR).
Investitionen im Betriebsvermögen:
Vorziehen von betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen wegen
HalbjahresAFA und Gewinnfreibetrag. Bei natürlichen Personen
und Personengesellschaften ist die Übertragung der durch das
Ausscheiden von Altanlagen 2011 realisierten stillen Reserve auf
Ersatzbeschaffungen möglich.
Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen:
Zum 31.12.2011 müssen 50% des am 31.12.2010 steuerlich ausgewiesen
Rückstellungsbetrags mit Wertpapieren gedeckt sein. Entsprechende
Wertpapierkäufe sind noch vor dem 31.12.2011 zu tätigen.
Aufbewahrungsfristen:
Grundsätzlich können die Geschäftsunterlagen des
Jahres 2004 nach dem 31.12.2011 (7 Jahre) entsorgt werden (§132
BAO). Folgende Ausnahmen: Anhängige Abgabenverfahren (§132
BAO), Grundstücke mit möglichen Vorsteuerkorrekturen (12
bzw. 22 Jahre nach § 18 UStG), hinterzogene Abgaben (10 Jahre
nach § 207 BAO), vorläufige Bescheide (15 Jahre nach §
209 BAO), anhängige Gerichtsverfahren (§ 212 UGB).
Für Lohnverrechnung:
Optimale Ausnutzung des Jahressechstel
Zusätzliche Prämie in Höhe des nicht ausgenutzten
Jahressechstel sinnvoll.
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke:
Freibetrag bis EUR 186,-- für Sachzuwendungen wie Autobahnvignette,
Gutscheine und Goldmünzen. Nicht aber Bargeldzuwendungen.
Steuerfreie Weihnachtsfeier:
Betriebsveranstaltungen bis EUR 365 pro Jahr.
Voraussichtliche SV-Werte:
Geringfügigkeitsgrenze: von EUR 374,-- 2011 auf EUR 376,--
2012 p.m.
Höchstbeitragsgrundlage: von EUR 4.200,-- 2011 auf EUR 4.230,--
2012 p.m.
Für alle Steuerpflichtige:
Spekulationsgewinne bei Kapitaleinkünften:
Da die Spekulationsfrist für 2011 angeschaffte Wertpapiere
bis 31. März 2012 gilt (15 Monate), sollte grundsätzlich
mit den Verkauf von Wertpapieren bis zum 1. April (Ende der Spekulationsfrist)
zugewartet werden.
Bereits realisierte Spekulationsgewinne aus Verkäufen 2011
sollten mit Spekulationsverlusten aus noch möglichen Verkäufen
bis 31.12.2011ausgeglichen werden. Eine einige Tage spätere
Anschaffung des verkauften Wertpapieres ist lt. BFH übrigens
kein Missbrauch.
Anleihen und Derivate, die nach dem 1. Oktober 2011 und bis dem
31. März 2012 angeschafft wurden, fallen in eine "verewigte"
Spekulationsbesteuerung zum Tarifsteuersatz statt zum begünstigten
Steuersatz von 25%. Vom Kauf solcher Produkte ist daher bis zum
31. März 2012 steuerlich abzuraten.
Sonderausgaben:
Es gilt das strenge Abflussprinzip (Tag der Zahlung).
Topfsonderausgaben wie Versicherungszahlungen und Kosten für
Wohnraumschaffung- und sanierung sind nur bis einen Einkommen von
EUR 60.000,-- und nur zu einem Viertel von EUR 2.920 bzw. EUR 5.840,--
(Alleinverdiener und Alleinerzieher) absetzbar.
Steuerberaterkosten sind unbeschränkt, Kirchenbeiträge
bis EUR 200 absetzbar.
Für Steuerpflichtige mit Kinder:
Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, außergewöhnliche
Belastungen (zB Kinderbetreuungskosten bis 10 Jahre, Pauschale für
auswärtiges Studium, aber auch Arztkosten) im eigenen Formular
beantragen.
: Steuertipps am Jahresende und Konjunkturprogramm
2009
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