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Archiv: März 2010
Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2010
von Einkommensteuer und SV-Beiträgen
Einkommensteuer: Zur Begründung ist die Vorlage einer
plausiblen Schätzung des Einkommens 2010 notwendig. Der Hinweis
auf die neuen Steuerbegünstigungen (13-%iger GFB, vorzeitige
AFA etc.) genügt nicht. Der letzte Termin für den Antrag
ist der 30. September.
SV-Beiträge: Beitragsgrundlage ist das Einkommen laut
Steuerbescheid des drittvorangegangenen Jahres (also 2007). Ist
das Einkommen 2010 voraussichtlich niedriger, kann eine Herabsetzung
auf dieser Basis beantragt werden.
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